Recht sichert Zukunft: Erbrecht und Unternehmensnachfolge

Erbrecht und Unternehmensnachfolge sind Rechtsgebiete, in denen ganz besonders deutlich wird, wie wichtig und weitreichend vor langer Zeit getroffene Entscheidungen sein können. Wir, die Kanzlei Strotmann & Schulte, unterstützen Sie dabei, früh und rechtzeitig Ihre erbrechtlichen Angelegenheiten zu ordnen und zu strukturieren. Wir geben Ihnen bei allen erbrechtlichen Fragen und bei der Planung der vorweggenommenen Erbfolge einschließlich der Gestaltung gesellschaftsrechtlicher Nachfolgeklauseln transparente und aufeinander abgestimmte Regelungen an die Hand. Aber auch, wenn Streitigkeiten unter den Erben entstanden sind, vertreten wir Sie gerichtlich oder außergerichtlich, um Erb- oder Pflichtteils- und Auskunftsansprüche durchzusetzen.

Für unsere Mandanten gerade in komplexen erbrechtlichen Prozessen im Rahmen einer Unternehmensnachfolge Transparenz und klare Regelungen zu schaffen, ist das Ziel unserer Anwälte. Für den Fall eines Verkaufs oder einer Zersplitterung im Rahmen einer Unternehmensnachfolge kann die Kanzlei Strotmann & Schulte auf eine ausgewiesene Expertise verweisen.

Tätigkeiten

Tätigkeiten im Bereich des Erbrechts und der Unternehmensnachfolge:

  • Testamente
  • Erbverträge
  • vorweggenommene Erbfolge
  • Vorsorgevollmachten
  • Patientenverfügungen
  • Pflichtteilsrecht